Die Vorfreude steigt, der Puls auch: Das Sportland steht nach den von der Landesregierung verkündeten weiteren Lockerungen der Eindämmungsverordnung voller Tatendrang in den Startlöchern. Wie das Kabinett am Freitagabend mitteilte, ist der kontaktlose Breiten- und Freizeitsport im Freien ab dem 15. Mai wieder erlaubt. Damit können die Brandenburgerinnen und Brandenburger demnächst wieder auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ihrem lang vermissten Hobby zusammen nachgehen – allerdings weiterhin kontaktlos und nur unter freiem Himmel. Eine zusätzliche Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Gesundheitsamtes ist dafür nun aber nicht mehr notwendig. Insbesondere Aktive der Sportarten Leichtathletik, Fitness, Radsport, Tennis oder Reitsport könnten so, unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln, demnächst so etwas wie Trainingsalltag erleben und genießen.
Die Zeit bis zum Startschuss am 15. Mai sollten die Vereine sowie die Betreiber und Anbieter der Sportstätten nutzen, um das dortige Infektionsrisiko für die Aktiven durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren. So ist der Zugang zur Sportanlage so zu gestalten, dass alle anwesenden Personen stets einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten und keine Ansammlungen von Personen entstehen. Ebenso müssen alle Sportlerinnen und Sportler durch deutliche Hinweise auf die Abstandsregeln aufmerksam gemacht werden.
Die Neufassung der Eindämmungsverordnung erlaubt nun auch wieder die Benutzung der WC-Anlagen des Sportgeländes. Gleiches gilt für Gebäude, in denen Sportgeräte und für den Sport benötigte Tiere untergebracht sind. Andere Sanitäreinrichtungen sowie Umkleideräume und -kabinen dürfen dagegen nicht genutzt werden. Weitere Ausnahmen können – wie bisher auch – durch die zuständigen Gesundheitsämter genehmigt werden.
Trotz der weiter verbleibenden umfassenden Einschränkungen ist LSB-Präsident Wolfgang Neubert froh, dass die Brandenburger Sportfamilie nun endlich wieder etwas mehr gemeinsam Sport treiben kann: „Die nun gültigen Regelungen sind ein wichtiger Schritt. Das Land hat die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Teil des Sportbetriebes geschaffen. Durch die territoriale Unterschiedlichkeit der Ausbreitung des Virus wird es allerdings auch weiterhin unterschiedliche örtliche Entscheidungen geben. Wir bitten die Verantwortlichen möglichst viele der Sportmöglichkeiten auch zuzulassen. Die jeweiligen Stadt- und Kreissportbünde müssen den direkten Kontakt vor Ort suchen, um möglichst flächendeckend Aktivitäten zu sichern.“
Allerdings weist Neubert eindringlich darauf hin, sich trotz aller Freude über die Lockerungen weiter an die nötigen Abstands- und Hygieneregeln zu halten: „Ich denke, wir Sportlerinnen und Sportler wissen genau, wie wichtig die Einhaltung von Regeln für den Erfolg ist. Die ersten Lockerungen sind die Belohnung für die bisherige Disziplin, die wir alle an den Tag gelegt haben. Doch wirklich gewonnen haben wir erst, wenn die Pandemie unter Kontrolle ist. Bis dahin gilt es, die von der Landesregierung angeordneten Regeln zu befolgen, damit wir unseren Teilerfolg nicht wieder verspielen und den Weg in die Sporthallen verlängern.“