Kategorie-Archiv: Allgemein

“ Junge Menschen können ihren Spiel- und Sportmöglichkeiten wieder voll umfänglich nachgehen. “ Jugend- und Sportministerin Britta Ernst

22.06.2020

Sportarten wie Fußball, Rudern oder Volleyball, die einen Mindestabstand von 1,50 Meter unterschreiten, können von Kindern und Jugendlichen in vollem Umfang wieder betrieben werden. Darauf weist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) nach Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz (MSGIV) am Freitag hin.

Laut der aktuell geltenden Umgangsverordnung ist auch bei sportlichen Aktivitäten der Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Die Abstandsregelung gilt aber nicht im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, in den Kindertagesstätten und ab dem 25. Juni auch nicht mehr in den Schulen. Junge Menschen sollen sich altersgemäß Verhalten können. Der Infektionsschutz soll zwar beachtet werden, aber nur in dem Umfang, wie dies erwartet und praktisch realisiert werden kann. Eine starre Abstandsregelungen passt hierzu nicht.

Angebote der Sportvereine für junge Menschen sind Jugendarbeit im Sinne des  Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Dort ist die Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit ausdrücklich als ein Schwerpunkt der Jugendarbeit genannt. Daraus folgt, dass sämtliche sportlichen und bewegungsorientierten Angebote der Sportvereine nicht dem Abstandsgebot unterliegen, auch nicht auf Sportanlagen Jugendarbeit erfasst Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende bis zum 27. Lebensjahr.

Jugend- und Sportministerin Britta Ernst: „Zahlreiche Sportvereine, die sehr aktive Jugendarbeit betreiben, habe sich gemeldet und nachgefragt, ob es zutrifft, dass das Abstandsgebot auch in diesem Bereich keine Anwendung finden muss. Besonders wichtig ist dies insbesondere für die anstehenden Sommerferien. Ich freue mich, sagen zu können, dass die Antwort schlicht „ja“ lautet. Jungen Menschen können ihren Spiel- und Sportmöglichkeiten wieder vollumfänglich nachgehen. Das eröffnet auch für die Ferienbetreuung noch einmal viele tolle Aussichten. Der Infektionsschutz sollte weiterhin beachtet werden, aber die Abstandsregelung muss nicht zwingend beachtet werden. “

Kontaktloser Sport ab 28. Mai wieder in allen Sportstätten möglich

27.05.2020

Es geht wieder los: Ab dem 28. Mai können Brandenburgs Sportlerinnen und Sportler ihrer Leidenschaft wieder in allen Sportstätten des Landes nachgehen – sofern die weiterhin geltenden Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Das hat die Landesregierung heute (26. Mai) in Potsdam bekannt gegeben. Nach der ersten vorsichtigen Öffnung der Open-Air-Sportstätten Mitte Mai dürfen damit die Vereine nun auch wieder ihren Indoor-Aktivitäten nachgehen. Ausgenommen bleiben vorerst lediglich die Schwimmhallen und -bäder, die aber ab 13. Juni wieder unter Auflagen öffnen sollen.

„Das ist das Signal, auf das wir alle im Sportland gewartet haben“, freut sich Wolfgang Neubert, Präsident des Landessportbundes Brandenburg, über die weitergehenden Lockerungen der Maßnahmen, die nicht nur den organisierten Sport in Gemeinschaft, sondern auch das soziale Leben in den Vereinen wieder möglich machen – weiterhin allerdings mit Einschränkungen, wie Neubert sehr wohl weiß. So ist Körperkontakt nach wie vor untersagt und ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept einzuhalten – sowohl beim Indoor- als auch beim Outdoor-Sport. „Natürlich sind wir noch nicht wieder da, wo wir vor der Pandemie waren und wo wir letztlich auch wieder hinwollen. Aber die neuen Lockerungen sind der lang ersehnte große Schritt zurück in unser Vereinsleben – ein endgültiger Startschuss für das Comeback des Brandenburger Sports.“ 

Der kann nun also auch in die Sporthallen des Landes zurückkehren. Sportstättenanbieter und -betreiber sowie Sportvereine sind aufgefordert, durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren. Der Zugang zur Sportanlage ist so zu gestalten, dass

  • alle Personen stets einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten,
  • keine Ansammlungen von Personen entstehen,
  • regelmäßig Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen erfolgen, insbesondere bei der Nutzung von Geräten,
  • ein regelmäßiger und stündlicher Austausch der Raumluft durch Frischluft erfolgt und
  • die Kontaktdaten der Nutzenden erhoben werden.

Eine Begrenzung der aktiven Teilnehmerzahl gibt es jedoch wie beim Outdoor-Sport nicht, für den aber ebenfalls weiter die bisherigen Kontakt- und Hygieneregeln gelten.

Damit alle Brandenburger Aktiven gleichermaßen von den neuen Erleichterungen profitieren können, appelliert Neubert erneut an alle Gesundheitsämter und die Entscheidungsträger vor Ort, die neuen Regeln auch einheitlich umzusetzen: „Unsere Sportlerinnen und Sportler haben sich dieses Vertrauen in den Wochen des Shutdowns durch ihr Verantwortungsbewusstsein und ihr Durchhaltevermögen verdient.“

Landesregierung beschließt Lockerungen für den Sport

11.05.2020

Die Vorfreude steigt, der Puls auch: Das Sportland steht nach den von der Landesregierung verkündeten weiteren Lockerungen der Eindämmungsverordnung voller Tatendrang in den Startlöchern. Wie das Kabinett am Freitagabend mitteilte, ist der kontaktlose Breiten- und Freizeitsport im Freien ab dem 15. Mai wieder erlaubt. Damit können die Brandenburgerinnen und Brandenburger demnächst wieder auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ihrem lang vermissten Hobby zusammen nachgehen – allerdings weiterhin kontaktlos und nur unter freiem Himmel. Eine zusätzliche Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Gesundheitsamtes ist dafür nun aber nicht mehr notwendig. Insbesondere Aktive der Sportarten Leichtathletik, Fitness, Radsport, Tennis oder Reitsport könnten so, unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln, demnächst so etwas wie Trainingsalltag erleben und genießen.

Die Zeit bis zum Startschuss am 15. Mai sollten die Vereine sowie die Betreiber und Anbieter der Sportstätten nutzen, um das dortige Infektionsrisiko für die Aktiven durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren. So ist der Zugang zur Sportanlage so zu gestalten, dass alle anwesenden Personen stets einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten und keine Ansammlungen von Personen entstehen. Ebenso müssen alle Sportlerinnen und Sportler durch deutliche Hinweise auf die Abstandsregeln aufmerksam gemacht werden.

Die Neufassung der Eindämmungsverordnung erlaubt nun auch wieder die Benutzung der WC-Anlagen des Sportgeländes. Gleiches gilt für Gebäude, in denen Sportgeräte und für den Sport benötigte Tiere untergebracht sind. Andere Sanitäreinrichtungen sowie Umkleideräume und -kabinen dürfen dagegen nicht genutzt werden. Weitere Ausnahmen können – wie bisher auch – durch die zuständigen Gesundheitsämter genehmigt werden.

Trotz der weiter verbleibenden umfassenden Einschränkungen ist LSB-Präsident Wolfgang Neubert froh, dass die Brandenburger Sportfamilie nun endlich wieder etwas mehr gemeinsam Sport treiben kann: „Die nun gültigen Regelungen sind ein wichtiger Schritt. Das Land hat die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Teil des Sportbetriebes geschaffen. Durch die territoriale Unterschiedlichkeit der Ausbreitung des Virus wird es allerdings auch weiterhin unterschiedliche örtliche Entscheidungen geben. Wir bitten die Verantwortlichen möglichst viele der Sportmöglichkeiten auch zuzulassen. Die jeweiligen Stadt- und Kreissportbünde müssen den direkten Kontakt vor Ort suchen, um möglichst flächendeckend Aktivitäten zu sichern.“

Allerdings weist Neubert eindringlich darauf hin, sich trotz aller Freude über die Lockerungen weiter an die nötigen Abstands- und Hygieneregeln zu halten: „Ich denke, wir Sportlerinnen und Sportler wissen genau, wie wichtig die Einhaltung von Regeln für den Erfolg ist. Die ersten Lockerungen sind die Belohnung für die bisherige Disziplin, die wir alle an den Tag gelegt haben. Doch wirklich gewonnen haben wir erst, wenn die Pandemie unter Kontrolle ist. Bis dahin gilt es, die von der Landesregierung angeordneten Regeln zu befolgen, damit wir unseren Teilerfolg nicht wieder verspielen und den Weg in die Sporthallen verlängern.“

Zur neuen Eindämmungsverordnung

Vereinsförderung vorgezogen: LSB vergibt über 2,3 Mio Euro

30.04.2020

Die Sportvereine im Land Brandenburg können sich in diesem Jahr über eine Förderung auf Rekordniveau freuen – und über eine Auszahlung rund drei Monate früher als in den Vorjahren. Die jährliche Vereinsförderung, die wichtigste Fördermaßnahme des Landessportbundes Brandenburg e.V. (LSB), wird noch vor dem Einzug der Mitgliedsbeiträge realisiert und 2020 so hoch ausfallen wie selten zuvor. Demnach kann jeder Sportverein des Landes bis zu 8 Euro für jedes eigene Vereinsmitglied erhalten. Der LSB verteilt damit insgesamt rund 2.350.000 Euro. Von der Vereinsförderung profitieren rund 324.000 Sportlerinnen und Sportler und damit über 91 Prozent aller LSB-Mitglieder. Der Landessportbund hatte zuvor bereits die Zahlungspflicht der Mitgliedsbeiträge für seine Sportvereine von April auf den 1. Juli verschoben.

Wolfgang Neubert, Präsident des Landessportbundes Brandenburg e.V.: „Viele unserer Sportvereine werden in der aktuellen Corona-Krise vor große finanzielle Herausforderungen gestellt. Einnahmen brechen weg, zusätzliche Kosten fallen an. Dass es uns gelungen ist, die Vereinsförderung so schnell bereitzustellen und auf solch ein Niveau zu heben, wird vielen Vereinen helfen, ihre Liquidität beizubehalten. Wir wollen damit aber auch ein Signal an all unsere Ehrenamtlichen senden, durchzuhalten und mit Zuversicht den hoffentlich bald wieder generell erlaubten Sportbetrieb vorzubereiten.“

Mit dem Geld aus der Vereinsförderung bezuschussen die Vereine unter anderem ihre Übungs- bzw. Jugendleiter oder kaufen Sportgeräte. Es kann aber auch für die Ehrenamtspauschale oder weitere satzungsgemäße Zwecke eingesetzt werden. Zuwendungsgeber der Förderung ist das brandenburgische Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Britta Ernst, Sportministerin: „Es ist sehr wichtig, dass die Förderung vorgezogen wird. Zusammen mit dem Rettungsschirm für gemeinnützige Vereine, den wir in dieser Woche auf den Weg gebracht haben, können wir so die Vereinsstrukturen im Sport stützen. Ich bedanke mich beim Landessportbund für die gute Zusammenarbeit und bei allen, die in dieser schwierigen Zeit weiter an Bord bleiben.“

Die Sportvereine werden in diesen Tagen einen Fördervertrag vom LSB erhalten und können die Zuwendung ab sofort und bis zum 31.10.2020 abrechnen. Die Vereinsförderung ist nur eine von zahlreichen Fördermöglichkeiten des LSB. So gibt es beispielsweise weiterhin Förderungen für Trainerinnen und Trainer, Wettkampfkosten, zielgruppenorientierte Projekte oder den Bau und die Sanierung von Sportstätten.

Rettungsschirm für in Not geratene Sportvereine

29.04.2020

Für Sportvereine des Landes Brandenburg, die durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind, gibt es seit heute eine weitere finanzielle Hilfe. Das Land Brandenburg hat einen Rettungsschirm aufgespannt, der sowohl für in Not geratene Sportvereine als auch für gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Weiterbildung gilt. Dafür stellt die Landesregierung insgesamt 10 Mio. Euro für drei Monate zur Verfügung.

Wolfgang Neubert, Präsident des Landessportbundes Brandenburg e.V. (LSB), sieht in der Soforthilfe ein wichtiges Signal an alle Vereine, die unverschuldet durch die Pandemie-Einschränkungen in Existenznöte geraten sind. „Es zeigt deutlich, dass der Stellenwert der Sportvereine in unserer Gesellschaft, ihre Wichtigkeit in den jeweiligen Regionen und ihre Funktionen im sozialen Netzwerk von der Politik als unverzichtbar erachtet werden. Wir danken dem Land Brandenburg für die ergänzende Corona-Hilfe. Sie wird es dem Sportland erleichtern, seine tragende Rolle im Land weiterhin mit der gleichen Kraft einzunehmen und so die Weichen für eine erfolgreiche sportliche Zeit nach Corona zu stellen.“

Sportvereine können die Soforthilfe direkt über den Landessportbund beantragen. Sie wird als einmaliger Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe des Zuschusses muss dabei der Finanzlücke entsprechen, die dem Verein aufgrund der Krise entstanden ist. Der Verein hat diese zwar im Vorfeld nachzuweisen, ein Verwendungsnachweis ist allerdings nicht notwendig.

LSB-Vorstandsvorsitzender Andreas Gerlach dankt den bisher 70 Vereinen, die bereits Hilfebedürftigkeit signalisiert haben, für ihre Geduld. „Die bisherigen Unterstützungsanfragen haben dazu beigetragen, die Problemfelder zu schärfen. Das nun verbindliche Antragsformular ist gewissenhaft und vollständig auszufüllen. Die Vereine, von denen bereits eine Information beim LSB vorliegt, werden in den nächsten Tagen kontaktiert.“

Die Richtlinie, die bis Ende des Jahres gültig ist, richtet sich an Sportvereine, die im Rahmen ihrer satzungsgemäßen und gemeinnützigen Tätigkeit in eine Schieflage geraten sind. Sportvereine, deren Finanzprobleme im wirtschaftlichen Geschäfts- oder Zweckbetrieb entstanden sind, können dagegen Unterstützung über das bereits laufende Soforthilfeprogramm der ILB beantragen.

Infos, Antrag und FAQ zum neuen Rettungsschirm

Anträge für das neue Rettungsprogramm senden in Not geratene Sportvereine per E-Mail an coronahilfe@lsb-brandenburg.de (Dateianhänge dürfen 15 MB nicht überschreiten).

Land konkretisiert Bedingungen für den Sport

27.04.2020

Der Sportbetrieb im Land Brandenburg ist weiterhin grundsätzlich ausgesetzt. Nur wer von seinem zuständigen Gesundheitsamt eine Ausnahmegenehmigung erhält, kann seine Sportstätte unter ganz bestimmten Bedingungen und nur für eingeschränkte Aktivitäten öffnen. Nun hat das Ministerium des Innern und für Kommunales in Abstimmung mit dem Gesundheits- und Sportministerium spezielle Voraussetzungen definiert, die für die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung notwendig sind und diese den Landrätinnen, Landräten und Oberbürgermeistern in einem Schreiben mitgeteilt.

Auslegungsschreiben zu§ 5 Abs. 2 SARS-CoV-2-Eindämmungsverordung

Ausnahmen von der Untersagung des Sportbetriebs können die Gesundheitsämter für begründete Einzelfälle im Sinne des § 5 Abs. der Eindämmungsverordnung oder in Form einer Allgemeinverfügung für die Nutzung von öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen erlassen. Ohne eine solche Ausnahmegenehmigung bleibt der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios und Tanzstudios verboten.

Corona-Pandemie: Wichtige Fragen und Antworten für Vereine

25.03.2020

Der Landessportbund Brandenburg informiert

Stillstand. Noch nie in der Geschichte des Sportlandes gab es eine derartige Situation wie jetzt: Im ganzen Land ruhen in allen Sportarten Trainings- und Wettkampfbetrieb; sind Hallen, Sportplätze und alle anderen Sportstätten menschenleer. Um die Corona-Pandemie einzudämmen, sind soziale Kontakte – und damit auch der gemeinsame Sport sowie alle anderen Veranstaltungen in unseren Vereinen – von Staatswegen tabu. Das aber stellt die Sportvereine und –verbände unseres Landes vor ebenfalls noch nie dagewesene Herausforderungen. Denn auch, wenn der Betrieb auf den Plätzen und in den Hallen ruht; der Betrieb im Hintergrund – die Verwaltung des Vereins, die Neuorganisation der ausgefallenen Veranstaltungen, die Betriebs- und Personalkosten, die Planung der Zeit nach der Pandemie – läuft weiter und muss erledigt werden. Wie das geschehen soll, in welchem Umfang und mit welchen Mitteln – auf diese und viele weitere wichtige Fragen hat der Landessportbund Antworten gesammelt.

Vereinsführung, Mitarbeiter, Finanzen, Vereinsrecht, Sportbetrieb
Häufige Fragen und ihre Antworten

Kurzarbeit
Im Allgemeinen sowie Besonderheiten für Sportvereine

LSB-Präsident appelliert an Mitglieder und stellt Corona-Hilfe in Aussicht

20.03.2020

„Liebe Brandenburger Sportfamilie, zunächst einmal danke ich Ihnen allen für Ihr umsichtiges und bedachtes Verhalten in dieser so außergewöhnlichen Situation, in der sich unsere Welt derzeit befindet. Die in unserem Sportland umgesetzten Maßnahmen werden ihren Teil zur Verlangsamung der Corona-Pandemie beitragen, sowohl durch die zeitweilige Einstellung des Trainings- und Wettkampfbetriebes als auch durch die Aussetzung von vielen Treffs in den Vereinen und großen Veranstaltungen.

Es ist für uns alle im Moment nicht einfach, uns zurechtzufinden und unseren Alltag zu organisieren. Die zeitweilig notwendige gesellschaftliche Isolation fällt uns Sportlern, die wir die Gemeinschaft suchen und leben, besonders schwer.

Doch neben den Ängsten um die eigene Gesundheit und die von Familie, Kollegen und Freunden beschäftigt viele Brandenburgerinnen und Brandenburger nun auch die bange Frage, welche finanziellen Auswirkungen die Pandemie auf ihr Unternehmen, ihren Verein und auf jeden einzelnen von uns haben werden. Umso mehr ist die Solidarität und ein fairer Umgang in unserer Sportfamilie gefragt. Denn nur, wenn jeder einzelne von uns seinen ganz persönlichen Beitrag in dieser Krise leistet, können wir größeren Schaden von der gesamten Sportfamilie abwenden. Nun können, müssen und werden wir zeigen, dass wir im Sport das Wort „Gemeinschaft“ nicht nur stets gern verwendet haben, sondern dass wir es jetzt auch tatsächlich leben!

Die Sportvereine und Verbände bieten seit Jahren ehrenamtliche Leistungen, die nicht mit Geld aufzuwiegen und die durch die Mitgliedsbeiträge der Einzelnen auch nicht „bezahlt“ sind. Ich bitte deshalb alle Vereinsmitglieder, zu ihrem Verein zu stehen und nicht durch Beitragsentzug oder Austritt in dieser schwierigen Situation zusätzliche Belastungen für die vielen ehren- und hauptamtlichen Mitstreiter in den Vereinen zu schaffen. Sicher wird es den einen oder anderen Härtefall geben, aber dafür können sicher Lösungen vor Ort gefunden werden.

Von Seiten des Bundes und des Landes ist bereits Hilfe für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens avisiert und dabei wird mit Sicherheit auch der Sport bedacht. Was, wie viel und wofür ist natürlich noch nicht geklärt. Eines ist aber sicher: Der Staat wird bei weitem nicht alle Einbußen ausgleichen können.

Wir als Landessportbund stehen in engem Kontakt mit unserem zuständigen Ministerium. Wir haben vereinbart, dass sich Vereine mit existenzbedrohenden finanziellen Problemen direkt an uns, an den LSB wenden sollen. Bitte nutzen Sie hierfür folgende Mailadresse: coronahilfe@lsb-brandenburg.de Gemeinsam mit der Landesregierung werden wir wichtige punktuelle Hilfe organisieren. Über das genaue Prozedere werden wir die Mitglieder nach Abstimmung mit der Landesregierung informieren.

Aktuelle Informationen für Sportvereine und News zur Corona-Krise finden Sie auf unserer Homepage www.lsb-brandenburg.de. Um stets auf dem Laufenden zu sein, können Sie außerdem unseren Facebook- (@sportlandbrandenburg) und Instagram-Kanal (sportland_brandenburg) abonnieren.

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, bleiben Sie solidarisch, besonnen und vor allem gesund!“ Wolfgang Neubert Präsident des Landessportbundes Brandenburg