Achtung: Projekt Sportverein und Kita jetzt über Verminext beantragen

16.01.2023

Ab sofort können Brandenburgs Sportvereine über das neue Online-Portal „Verminext“ Anträge für das Projekt Sportverein und Kita stellen – und zwar nur dort. Voraussetzung dafür ist der freigeschaltete Zugang zu Verminext durch die Mitgliederverwaltung des Landessportbundes, der allerdings bereits für die diesjährige Mitgliedermeldung notwendig ist. Ansonsten ist die Beantragung der Maßnahmen vergleichbar mit jener in den Jahren zuvor. Kleine Änderungen werden in diesem Hinweisblatt näher erläutert.

Die Genehmigung der Anträge und der Versand der Verträge erfolgt in diesem Jahr allerdings erst ab dem 01.02.2023 nach Abschluss der Prüfungen zu den Mitgliedermeldungen. In den folgenden Jahren wird dies dann wieder früher im Jahr passieren.

Weitere Informationen und Erläuterungen zur Antragstellung gibt es hier.

Sollten darüber hinaus Fragen auftauchen, stehen sowohl Julia Lorek per Mail (j.lorek@sportjugend-bb.de) oder Telefon (0331 – 58 567 291) sowie Sylvia Heuer per Mail (s.heuer@sportjugend bb.de) oder Telefon (0331 – 58 567 290) von der Brandenburgischen Sportjugend zur Verfügung.

Wir wünschen eine besinnliche Weihnachtszeit

23.12.2022

Wir möchten Allen für das entgegengebrachte Vertrauen im Jahr 2022 und für die sehr angenehme Zusammenarbeit und Euer Engagement für den Sport bedanken.

Wir wünschen Euch ein besinnliches Weihnachtsfest und einen schwungvollen Start in das Jahr 2022.

Bleibt gesund und wir freuen uns auf ein sportliches Jahr 2023 mit Euch.

Soforthilfe: Sportvereine dürfen sich über 8 Euro pro Mitglied freuen

05.12.2022

Das kommt genau zum richtigen Zeitpunkt: Das Land Brandenburg unterstützt den märkischen Sport mit einer zusätzlichen Soforthilfe von mehr als 2,76 Mio. Euro. Mit dem Geld sollen die noch immer spürbaren Auswirkungen der Corona-Krise im Sportland abgemildert werden. Die zusätzlichen Mittel, die das Land Brandenburg auf Antrag des Landessportbundes Brandenburg e.V. (LSB) und nach vertrauensvollen Gesprächen mit dem LSB nun bewilligt hat, werden zeitnah, antragslos und damit vollkommen unbürokratisch ausgezahlt. Schon in den nächsten Tagen werden sich daher alle Mitgliedsvereine des LSB über Zahlungseingänge in Höhe von acht Euro pro Mitglied auf ihrem Konto freuen dürfen. Berechnungsrundlage dafür ist die Mitgliedermeldung 2022.

„Sportvereine beweisen für Brandenburg ein unersetzliches Engagement. Deshalb stellt das Land weitere rund 2,7 Millionen Euro für ihre ehrenamtliche Arbeit bereit. Das Sportland Brandenburg braucht aktive Vereine. Ich freue mich, dass wir dies schnell und unbürokratisch unterstützen können“, erklärt Sportministerin Britta Ernst die Sonderförderung, mit der das Land eindrucksvoll die enge Partnerschaft zwischen Politik, Gesellschaft und Sport unterstreicht.

Entsprechend zufrieden ist LSB-Präsident Wolfgang Neubert„Unsere Aktiven und Ehrenamtlichen in den mehr als 3.000 Sportvereinen haben in den vergangenen knapp drei Jahren alles gegeben, um dem Sport in der sehr schwierigen Pandemie-Zeit in Brandenburg weiter ein attraktives Zuhause zu bieten. Das hat viel Kraft, zahlreiche Zugeständnisse und auch fast alle finanziellen Reserven gekostet. Diese Sonderzahlung ist daher nicht nur mit einem Blick auf die Vereinskassen ein unglaublich wichtiges Signal. Es ist auch ein ungemein starkes Zeichen dafür, welchen Stellenwert unser Land und die Politik uns, dem Sport, zumisst. Ich danke allen an dieser Entscheidung beteiligten Personen im Namen des gesamten Sportlandes.“ Hier gelte der Dank neben allen Abgeordneten insbesondere auch Finanzministerin Katrin Lange und Sportministerin Britta Ernst, die damit die Initiativen der Vereine würdigen.

Bereits 2021 hatte das Land aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie eine Sonderzahlung für Sportvereine veranlasst. Damals waren knapp 1,4 Mio. Euro – ebenfalls auf Antrag des Landessportbundes – pauschal und antragslos als zusätzliche Mittel geflossen.

Für eine ordnungsgemäße Kassenführung können sich die Vereine hier die Zuwendungsbestätigung für die neue Soforthilfe herunterladen, die als Einbuchungsbeleg gilt.

Zuwendungsbestätigung für Vereine

Abmahnwelle wegen DSGVO-Verstoß: Überprüfen und (noch) nicht zahlen

09.11.2022

Eine Abmahnwelle rollt derzeit durch Deutschland, die auch Vereine und Verbände im Sportland nicht verschont. Ausgelöst wurde sie durch ein Urteil des Landgerichts München I (Aktenzeichen 3 O 17493/20) zur Problematik um die rechtswidrige Verwendung von „Google-Fonts“. Doch diese unangenehme Welle muss nicht gleich zur kalten Dusche werden.

Ursächlich für die Welle sind zahlreiche Schreiben, die Seitenbetreiber aktuell erhalten und die mit dem immer gleichen Wortlaut die Nutzung von „Google-Webfonts“ monieren und unter Androhung insbesondere gerichtlicher Schritte eine Schadensersatzzahlung im zumeist unteren dreistelligen Bereich fordern. „Google-Fonts“ ist ein interaktives Verzeichnis von über 1.000 Schriftarten, das seit dem Jahr 2010 von Google zur Verfügung gestellt wird und von Webseitenbetreibern auf den eigenen Internetseiten kostenfrei eingebunden werden kann. Das Problem hierbei: In vielen Fällen ist „Google-Fonts“ dynamisch in die Seite eingebunden. Das heißt konkret, dass die Schriftart nicht geladen und von einem eigenen Speicherort lokal eingebunden ist. Vielmehr wird bei jedem Besuch der Webseite, um die Schriftart anzuzeigen, eine Verbindung zum Google-Server aufgebaut. Hierbei wird leider auch die IP-Adresse des Webseitenbesuchers an Google übertragen, was im Widerspruch mit der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) steht, da in der Übertragung der IP-Adresse des Besuchers eben eine Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt und eine datenschutzrechtliche Rechtfertigung dafür in diesen Fällen nicht gegeben ist.

Umgangen werden kann dieses datenschutzrechtlich problematische Prozedere durch eine lokale Einbettung der „Google-Fonts“. Der Webseitenbetreiber kann nämlich eine Schriftart herunterladen und anschließend im eigenen lokalen Web wieder hochladen. Jedes Mal, wenn die Webseite aufgerufen wird, wird die Schriftart nicht von Google, sondern vom eigenen Speicherort geladen, weil sie lokal in die Internetseite eingebunden ist. Eine Abfrage der IP-Adresse des Nutzers ist damit nicht mehr notwendig.

Daher sollten alle Vereine und Verbände, die Webseiten betreiben, zeitnah überprüfen, ob ihre Webseite die „Google-Fonts“ lokal oder unter Weitergabe der IP-Adresse an Google einbindet. Für den Fall, dass eine lokale Einbindung nicht erfolgen kann, kann, ähnlich der Cookie-Bestätigung, eine Einwilligung bei Besuch der Webseite eingeholt werden.

Wen bereits eine Abmahnung erreicht hat, sollte zunächst überprüfen, ob die „Google-Fonts“ auf der Webseite verwendet und tatsächlich eine Verbindung zu Google hergestellt wird. Ist dies nicht der Fall, kann das Schreiben im Papierkorb landen und ignoriert werden.

Liegt keine lokale Einbindung vor, sollte diese schnellstmöglich umgestellt werden. Eine Zahlung auf die Aufforderung sollte aber trotzdem zunächst unterbleiben, da hierzu keine generelle Pflicht besteht und es auf Grund der derzeit in einer Vielzahl versandten Schreiben nicht danach aussieht, dass die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden.

Und aufgepasst: Prinzipiell betrifft die benannte Problematik auch alle anderen US-Dienste, die Schriften dynamisch einbinden (z.B. Adobe Fonts, MyFonts etc.).

Mehr dazu gibt es hier. 

DOSB-Energie-Umfrage unterstreicht herausfordernde Lage der Sportvereine – Politik reagiert

08.11.2022

Der organisierte Sport in Deutschland trägt als größte Bürgerbewegung des Landes mit seinen rund 87.000 Sportvereinen in erheblichem Maße zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Gesundheit der Bevölkerung bei. Insbesondere nach zwei schwierigen, coronageprägten Jahren, kehren die Menschen wieder vermehrt in die Vereine zurück. Umso bedenklicher sind die Ergebnisse der bundesweiten Umfrage des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und der 16 Landessportbünde (LSB) zur Lage der Vereine in der Energiekrise, an der sich bis zum 23. Oktober 5.696 Sportvereine aus allen Bundesländern beteiligt haben.

Die Umfrage, die vom Institut für Sportstättenentwicklung (ISE) durchgeführt wurde, zeigt, dass mehr als 40 Prozent der Vereine starke Auswirkungen durch die Energiekrise erwarten. Dazu gehören u.a. Einschränkungen des Trainingsbetriebs, Schließungen einzelner Abteilungen oder Mitgliederrückgänge. Rund sechs Prozent fürchten sogar eine akute Existenzbedrohung, also die Auflösung des Vereins. Zum Vergleich: Rückblickend auf die Corona-Pandemie gaben lediglich 26 Prozent der Vereine in der aktuellen Umfrage an, dass sie starken Auswirkungen ausgesetzt waren, knapp 2 Prozent gaben an, dass sie existenzbedroht gewesen seien.

DOSB-Präsident Thomas Weikert zeigt sich in Anbetracht dieser Ergebnisse besorgt um die Sportvereinslandschaft: „Die Sportvereine in Deutschland sind stark und haben nicht zuletzt während der Pandemie ein enormes Durchhaltevermögen bewiesen. Aber die Reserven sind so gut wie aufgebraucht und spätestens mit den zu erwartenden, deutlich erhöhten Abschlagszahlungen stehen insbesondere die vielen tausend Vereine mit eigenen Sportanlagen vor teilweise existenzbedrohenden finanziellen Belastungen.“

Um diesen zu entgehen, wird Energiesparen allein nicht reichen. Bereits Anfang September hatte der DOSB seine Mitglieder dazu aufgerufen, im Sport 20 Prozent Energie einzusparen und einen entsprechenden Stufenplan und Leitfaden erstellt. Die aktuellen Zahlen belegen jedoch, dass selbst beim Erreichen des gesteckten Ziels hohe Mehrbelastungen zu erwarten sind.

Darauf hat die Politik nun reagiert und die für Privathaushalte vorgesehene Gaspreisbremse auch ausdrücklich auf die Vereine ausgeweitet. Gleiches wird auch für die ebenfalls vorgesehene Strompreisbremse gelten. Außerdem sollen weitere Unterstützungsprogramme auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene hinzukommen.

„Die Unterstützung der Sportministerkonferenz in vielen Themenfeldern gibt dem Sport neue Energie. Insbesondere der Beschluss zur Energiekrise ist für unsere 87.000 Sportvereine an der Basis mit rund 27 Millionen Mitgliedschaften ein wertvolles Signal. Viele Länder haben signalisiert, dass sie die Maßnahmen des Bundes durch eigene Programme zum Schutz der Vereine ergänzen werden. Sport muss stattfinden können, um Menschen in schwierigen Zeiten zusammenzubringen und seine positiven Wirkungen entfalten zu können“, sagte DOSB-Präsident Thomas Weikert.

Für viele Vereine sind die Auswirkungen der Energiekrise bereits jetzt zu spüren. So gab mehr als ein Viertel der befragten Vereine an, dass sie einen Mitgliederrückgang aufgrund der aktuellen Krise zu verzeichnen haben. In mehr als fünf Prozent der Fälle mussten bereits Sportstätten geschlossen werden.

Um anfallende Mehrkosten abzufangen, sähe sich mehr als ein Drittel der Vereine laut Umfrage gezwungen, ihre Mitgliedsbeiträge zu erhöhen, was den Mitgliederrückgang wohl weiter beschleunigen und den Zugang zum Sport insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen erschweren würde. Umso dringlicher sind nun finanzielle Hilfen, die sich mehr als 65% der befragten Vereine wünschen.

Wichtig und neu: Online-Portal Verminext ersetzt Verminet

02.11.2022

Der Landessportbund Brandenburg e.V. treibt die Digitalisierung und damit den Abbau zeitraubender Bürokratie voran – mit der Einführung seines neuen webbasierten Portals Verminext, das das bisherige Verminet zum 1. November ablöst. Über das neue Portal werden Vereine und Verbände künftig ihre jährliche Mitgliedermeldung an den LSB abgeben sowie ihre Vereinsdaten pflegen. Außerdem können sie mit Verminext in Zukunft sämtliche Prozesse der LSB-Förderungen abwickeln – von der Beantragung bis zur Auszahlung. In einem ersten Schritt ist dies zunächst mit der „Vereinsförderung“ sowie der Förderung „Sportverein und Kita“ möglich. Alle weiteren Förderungen aus der LSB-Förderrichtlinie werden schrittweise folgen. Das bisherige Portal Verminet, über das die Abgabe der Bestandmeldung in der Vergangenheit möglich war, ist ab sofort nicht mehr zugänglich.

Um das neue Portal Verminext nutzen zu können, ist eine Registrierung notwendig, deren Ablauf der Landessportbund in einem Schreiben, das am 1.November an alle Vereine und Verbände versandt wird, Schritt für Schritt erläutert. Die Registrierung muss bis zum 21.11.2022 abgeschlossen werden. Anschließend haben alle Vereine für die diesjährige Mitgliedermeldung vom 01.12.2022 bis 15.01.2023 Zeit.

Foto: shutterstock

Zu Verminext

Weitere Informationen zu Verminext

Noch übersichtlicher, noch einfacher: Förderrichtlinien neu sortiert

Mehr Nutzerfreundlichkeit, weniger Bürokratie: Der Landessportbund Brandenburg hat seine Förderrichtlinien neu sortiert und sorgt damit für die Vereine und Verbände in Brandenburg für einen noch einfacheren Beantragungsweg bei Förderungen. Während die Vereinsförderung sowie die Förderung „Sportverein und Kita“ bereits jetzt ganz einfach und webbasiert über das neue Online-Portal Verminext beantragt werden können, sind die weiteren Förderrichtlinien erst einmal zielgruppenorientiert zusammengefasst. Das heißt: Vereine und Verbände müssen nicht mehr in allen Dokumenten nach den für sie gültigen Förderrichtlinien stöbern. Vielmehr sind sowohl für Vereine als auch für die Verbände die entsprechenden Förderrichtlinien gebündelt zu finden – und zwar in ihrer bisherigen Form als ausfüllbare pdf-Dateien bzw. im Word-Format. Mittelfristig werden dann auch diese Förderungen über Verminext beantragbar sein, um letztlich per kurzem Online-Weg noch mehr Zeit, Nerven und Papier zu sparen.

Zur LSB-Förderrichtlinie

Zu Verminext

Weitere Informationen zu Verminext

Jetzt bewerben: Landessportbund und Lotto Brandenburg suchen Sportsympathiegewinner 2022

12.09.2022

Sie sind Zehntausende, bereiten für Hunderttausende das Feld und sind mindestens Millionen wert: Die Ehrenamtlichen in Brandenburgs Sportvereinen sorgen Tag für Tag dafür, dass es den Aktiven im Sportland bei ihrem Hobby an nichts fehlt. Sie sind es, die den Sport und damit auch einen Großteil des gesellschaftlichen Lebens in Brandenburg am Laufen halten.

Dabei stehen die Platzwarte, Trainerinnen, Kassenwarte oder Präsidentinnen meist nur selten im Vordergrund, sodass ihre großen Leistungen oftmals von der Öffentlichkeit gar nicht wahrgenommen werden. Sie wenigstens einmal im Jahr in den Fokus der Gesellschaft zu rücken, das Rampenlicht auf die Menschen hinter den Kulissen zu richten – das ist das Ziel, das der Landessportbund Brandenburg gemeinsam mit der LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH mit der Ausschreibung des Sympathiegewinners im Sport“ verfolgt. Der Ehrenamtspreis soll den Aktiven, Vereinen und allen anderen Sportfans die Möglichkeit geben, ihren Ehrenamtlichen eine besondere Wertschätzung auf großer Bühne entgegenzubringen. Daher sind ab sofort alle aufgerufen, ihre „Sportsympathiegewinner 2022“ zu nominieren.

Gesucht werden Freiwillige, die tagtäglich mit großem Einsatz voran gehen. Frauen und Männer, die mit ihrem Engagement auch andere mitreißen und ihre Aufgabe und den Sport über sich selbst stellen. Haben Sie solche Unverzichtbaren, die selbst zur späten Stunde oder am freien Wochenende sofort bereit sind, für ihren Club in die Bresche zu springen?

Dann senden Sie uns Ihre Vorschläge mit schriftlicher Begründung bis zum 04. November 2022 zu Händen von Antje Edelmann an die LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH, Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam oder per E-Mail an edelmann@lottobrandenburg.de. Die drei Gesamtsieger erhalten von Lotto Brandenburg 500 Euro für ihre Vereinskasse und einen Siegerpokal. Weitere 17 Platzierte dürfen sich über einen Pokal sowie über jeweils 350 Euro Vereinsgeld freuen.

Info: LOTTO BRANDENBURG und der Landessportbund schreiben ihren Sportsympathiegewinner-Preis bereits zum 19. Mal aus. In den vergangenen Jahren wurden so mehr als 350 Ehrenamtliche aus Brandenburg ausgezeichnet.

hier findet ihr den Bewerbungsbogen >>>

Neue Förderung: Bund unterstützt ab sofort Sanierung von Sportstätten

15.08.2022
Sonder-Newsletter „Energie“ Betrifft: Vereine mit eigenen und gepachteten Sportstätten, die sämtliche Nebenkosten selbst zu zahlen haben.  

Liebe Vertreterinnen und Vertreter der Sportvereine, die Ungewissheiten bei der Entwicklung der Gas- und Energiekosten sowie deren eventuell eingeschränkte Verfügbarkeit bewegen uns alle. Sicher gibt es noch keinen Grund, in Panik zu verfallen. Dennoch ist eine gewisse Besorgnis vorhanden und eine planerische Vorsorge notwendig.
Im Jahresgespräch mit dem Brandenburger Ministerpräsidenten hat der Landessportbund auch eine Berücksichtigung der Sportvereine angemahnt.
Besonders betroffen könnten Vereine mit eigenen oder langfristig gepachteten Sportanlagen sein, für die sämtliche Nebenkosten durch die Vereine zu zahlen sind.
Da es bislang keine statistische Erhebung zu diesen Sportanlagen gibt, ist der LSB derzeit nicht in der Lage, den Umfang zu quantifizieren. Um eine einigermaßen verlässliche Größe in eventuelle Hilfsprogramme einbringen zu können, bitten wir Sie darum, falls Ihr Verein zu den Vereinen gehört, die eigene oder langfristig gepachtete Sportstätten bewirtschaften, zeitnah einige Angaben in eine Tabelle einzutragen und uns diese zu schicken.
Bitte nehmen Sie sich kurz die Zeit.
Wichtig: Diese Erhebung ist nur eine notwendige Grundlage für eine eventuelle Förderung. Der LSB wird sich aber für eine Unterstützung intensiv einsetzen. Die mögliche Hilfe ist natürlich vom Willen der Abgeordneten und der Haushaltslage des Landes abhängig.
Bitte senden sie uns die ausgefüllte Tabelle kurzfristig an die Mailadresse: energieverbrauch@lsb-brandenburg.de Vielen Dank für ihre Unterstützung. Mit sportlichen Grüßen Andreas Gerlach
Vorstandsvorsitzender
Landessportbund Brandenburg e.V.     ZUR UMFRAGESEITE

Lizenz Verlängerungslehrgang

09.08.2022

Am 17. & 18. September 2022 führen wir den Lizenzverlängerungslehrgang für Übungsleiter C in der Sporthalle Wirthstraße der BOS-Spremberg durch.

Schwerpunkt der Weiterbildung ist mit abwechslungsreichen und spielerischen Übungen die Kondition und Koordination im täglichen Training zu fördern.

Der Lehrgang wird mit 15 Lerneinheiten anerkannt und somit verlängert sich die Gültigkeit der DOSB Lizenz der Stufe C um weitere 4 Jahre.

Nähere Informationen und die Anmeldungen erfolgen über den Kreissportbund Spree Neiße.
Telefon: 03563/3459987, E-Mail an info@ksb-spree-neisse.de
Homepage www.ksb-spree-neisse.de

Ort:                          Spremberg, Berufsorientierende Oberschule
Termin:                    17. & 18.09.2022
Gebühr:                    75,00 Euro
Anmeldung bis:       09.09.2022