15 Millionen Euro für Brandenburgs Sportstätten

07.03.2016

Mit 15 Millionen Euro unterstützt die Landesregierung bis 2019 den Bau oder die Sanierung von vereinseigenen oder gepachteten Freizeit- und Sportanlagen in Brandenburgs Kommunen, die sich außerhalb der Fördergebietskulisse „Ländlicher Raum 2014-2020“ (LEADER-Richtlinie, Goldener Plan Brandenburg) befinden. Damit richtet sich das Programm an Vereine im städtischen bzw. berlinnahen Raum. Bis 2019 stehen jährlich etwa 3,75 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden in Form von Zuschüssen (75% Landesförderung / 25% Eigenmittel) eingesetzt.

Die Anträge von Vereinen werden über den Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) bewilligt. Vereine müssen ihre Voranträge allerdings zunächst an den zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund richten. Dieser erstellt anschließend eine Prioritätenliste, aus der der LSB die Förderprojekte auswählt. Geplant sind insgesamt zwei Förderetappen.

Ausführliche Verfahrensregelung der Förderung

KIP-Rahmenrichtlinie

Fördergebietskulisse (helle Gebiete sind förderfähig)

KIP-Antrag (ausfüllbar)
KIP-Antrag

Verwendungsnachweis (ausfüllbar)
Verwendungsnachweis

Belegliste für Verwendungsnachweis (ausfüllbar)
Belegliste für Verwendungsnachweis (ausfüllbar)
Belegliste für Verwendungsnachweis